Frage: Eine Arbeitnehmerin, deren Teilzeitwunsch wir abgelehnt haben, droht mit Klage. Mit welchen Kosten müssen wir rechnen, falls wir verlieren.
Teilzeitkräfte: Die rechtliche Lage genau prüfen
Antwort: Wünscht ein Mitarbeiter die Reduzierung seiner Arbeitszeit, sollten Sie die rechtliche Lage genau prüfen, bevor Sie den Teilzeitwunsch ablehnen. Kommt es nämlich auf Grund Ihrer Ablehnung zum Streit vor Gericht, beläuft sich der Gegenstandswert nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) auf 3 Bruttomonatsgehälter der Vollzeitstelle des Mitarbeiters (Beschluss vom 5. 4. 2005, AZ: 3 Ca 1165/03). Bekommt der Mitarbeiter Recht, müssen Sie die Gerichtsgebühren und Ihren Anwalt bezahlen. Sämtliche Gebühren werden dabei aus dem Streitwert berechnet.
Teilzeitkräfte: Die Auseinandersetzung wurde teuer
Im Streitfall wünschte eine Flugbegleiterin die Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 25 % der Vollzeit. In der 1. Instanz setzte das Arbeitsgericht den Streitwert auf 2.700 € fest. Auf die Beschwerde der Arbeitnehmerin hin hob das LAG die Festsetzung wieder auf. Der Streitwert belaufe sich auf 3 Bruttomonatsgehälter der Mitarbeiterin und damit auf 11.700 €. Was schon eine Anwaltsrechnung von rund 1.500 € ausmachte.
Achtung: Den gegnerischen Anwalt müssen Sie im Arbeitsgerichtsprozess, zumindest in der ersten Instanz, auch dann nicht bezahlen, wenn Sie unterliegen.