Rentenversicherung: | 15,00 % |
Krankenversicherung: | 13,00 % |
Lohnsteuer: | 2,00 % |
Umlage U1 für Krankheits-und Kuraufwendungen: | 0,60 % |
Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen: | 0,14 % |
Umlage U3 für Insolvenzgeld: | 0,00 % |
Rechenbeispiel:
Ihre Mitarbeiterin Vera Müller arbeitet im Rahmen eines 400-Euro-Jobs. Sie erhält 12 Euro die Stunde. 7 Stunden pro Woche arbeitet sie. Ihr Lohn beträgt damit bei 4 Wochen/Monat:
7*12*4 = 336 Euro.
Diese 336 Euro kosten Sie als Arbeitgeber 439,29 Euro (336 Euro plus insgesamt 103,29 Euro Pauschalabgaben). Tatsächlich beträgt der von Ihnen gezahlte Stundenlohn damit 15,69 Euro.
Tipp:
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich besonders, statt auf Lohnerhöhungen auf abgabenfreie Extras zu setzen wie Benzingutschein, Kindergartenzuschuss und Urlaubsbeihilfe.