Teilzeitkräfte: Nach Elternzeit auf Teilzeit umsteigen
Die Antwort: Eine Änderung ist möglich! Auch wenn Sie schon in Elternzeit und vollständig vom Job befreit waren, können Sie noch auf Teilzeit umsteigen. Bedingung ist allerdings, dass die für Sie eingestellte Vertretung zustimmt. So hat es auch das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 233/04-4/05).