„Wie läuft das Verfahren beim Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab“, wollte eine Arbeitgeberin aus Bremerhaven wissen. Hier die Antwort:
Teilzeitkräfte: Wunsch auf Teilzeit während der Elternzeit
Tritt einer Ihrer Mitarbeiter mit dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit an Sie heran, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgenden Ablauf beachten:
- Mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag mit Beginn und Umfang der Arbeitszeitverringerung einreichen. Die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit soll er angeben.
- Anschließend haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer 4 Wochen Zeit, sich auf eine Verringerung der Arbeitszeit zu einigen.
- Spätestens nach diesen 4 Wochen müssen Sie als Arbeitgeber entschieden haben, ob Sie dem Antrag zustimmen oder nicht.
- Wollen Sie die beantragte Teilzeitarbeit ablehnen, müssen Sie dies noch innerhalb der 4-Wochen-Frist mit schriftlicher Begründung tun.
- Reagieren Sie nicht oder lehnen Sie den Anspruch ab, kann der Arbeitnehmer dagegen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Eine Frist für die Erhebung einer Klage besteht nicht.
- Haben Sie sich mit dem Mitarbeiter über dessen Teilzeitwunsch geeinigt, sollten Sie die Vereinbarung aus Gründen der Rechtsklarheit und der Beweissicherung schriftlich fixieren.