Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage pro Jahr. Sie gilt immer dann, wenn sich nicht aus einem Tarifvertrag oder einer einzelvertraglichen Regelung ein anderer Urlaubsanspruch ergibt. Dabei dürfen die vertraglichen Regelungen nur zugunsten Ihrer Mitarbeiter von der gesetzlichen Urlaubsdauer abweichen. Beim Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen geht das Gesetz von einer Woche mit 6 Arbeitstagen aus. Für alle Mitarbeiter, die bei Ihnen von Montag bis Freitag, also 5 Tage pro Woche, arbeiten, reduziert sich dieser Anspruch entsprechend auf 20 Urlaubstage: 24 : 6 x 5 = 20 Tage.
Wie Sie den Urlaub für Teilzeitkräfte berechnen
Der Urlaubsanspruch richtet sich immer nach Arbeitstagen. Ihre Mitarbeiter in Teilzeit, die wie Ihre Mitarbeiter in Vollzeit 5 Tage pro Woche bei Ihnen arbeiten, haben deshalb ebenfalls einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub. Den Urlaubsanspruch von Mitarbeitern, die dagegen nur wenige Tage pro Woche bei Ihnen arbeiten, reduzieren Sie entsprechend (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.1.1992, AZ: 9 AZR 148/91).
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt damit für Ihre Mitarbeiter
- bei 6 Arbeitstagen pro Woche: 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- bei einem Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage pro Kalenderjahr
Dabei können Sie den Mitarbeiter nur an den Tagen freistellen, an denen er auch gearbeitet hätte. Ist er an bestimmten Tagen infolge seiner Arbeitszeitverteilung zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet, kann eine Arbeitsbefreiung an diesen Tagen nicht erfolgen. Für alle Mitarbeiter – gleichgültig, ob diese in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten – ergibt sich so ein Mindesturlaubsanspruch von insgesamt 4 Wochen im Jahr.
Wie Sie bei unregelmäßiger Arbeitszeit vorgehen
Viele Teilzeitkräfte arbeiten nicht in jeder Woche an gleich vielen Arbeitstagen. Hier legen Sie bei der Berechnung der Urlaubstage einfach einen Bezugszeitraum zugrunde, in dem die Teilzeitkraft ihre regelmäßige (Monats-, Jahres-) Arbeitszeit erreicht, und berechnen so den Urlaubsanspruch.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter arbeitet abwechselnd in einer Woche an 4 Tagen und in der folgenden Woche an 3 Tagen. Grundsätzlich arbeiten die Mitarbeiter in der 5-Tage-Woche in Ihrem Unternehmen und Ihre Vollzeitkräfte haben einen vertraglichen Anspruch von 30 Tagen Urlaub pro Jahr. Den Urlaub Ihrer Teilzeitkraft berechnen Sie nach folgender Formel:
Urlaubstage im Unternehmen x Arbeitstage des Mitarbeiters über 2 Wochen : Arbeitstage der übrigen Mitarbeiter über 2 Wochen = Urlaubstage der Teilzeitkraft
Der Urlaubsanspruch im Beispiel beträgt daher: 30 x 7 : 10 = 21 Tage pro Kalenderjahr.