Ein besonderes Problem kann entstehen, wenn Teilzeitkräfte Überstunden leisten. Hier stellt sich nämlich die Frage, ob bereits die erste Überstunde (= die erste Stunde über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit) von Ihnen bezahlt werden muss. Die Antwort lautet: nein.
Teilzeit - Überstunden - Wichtig ist nämlich Folgendes:
Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter haben nur dann einen Anspruch auf Überstundenzuschläge, wenn sie die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschreiten (BAG, Urteil vom 20.06.1995, Aktenzeichen: 3 AZR 539/93).
Teilzeit - Überstunden - Beispiel: Zuschläge erst ab 40 Stunden
Dana T. arbeitet bei Ihnen im Unternehmen als Teilzeitarbeitskraft mit 25 Stunden pro Woche. Der Tarifvertrag sieht eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor. An den letzten beiden Wochenenden hat Dana T. jeweils samstags 6 Überstunden geleistet. In Ihrem Betrieb gilt schon seit langem eine Betriebsvereinbarung, nach der Überstundenzuschläge erst beim Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit gezahlt werden.
Teilzeit - Überstunden - Die Folge daraus ist:
Hier muss das Unternehmen lediglich die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden an den Samstagen bezahlen. Überstundenzuschläge kann Dana T. nicht fordern. Ein Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur, wenn der Zuschlag arbeitsvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag ausdrücklich
begründet ist.
Tipp:
Es empfiehlt sich, bereits bei der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung ausdrücklich schriftlich festzulegen, dass auch der teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei Bedarf Überstunden leisten muss. Hierauf sollten Sie die Geschäftsleitung ggfs. Hinweisen.
Der zweite Punkt, der eindeutig geregelt sein sollte, ist die Vergütung von Überstunden. Hier sollte der Arbeitgeber daran denken, eine Vereinbarung zu treffen, nach der ein Überstundenzuschlag erst dann gezahlt wird, wenn der Teilzeitmitarbeiter Arbeitsstunden über die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus erbringt.
Das deckt sich im Übrigen mit den Regelungen in einer Vielzahl von Tarifverträgen. Auch dort ist ein Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte allenfalls dann vorgesehen, wenn sie Überstunden über die wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitkräften (Regelarbeitszeit) hinaus erbringen. Das hat für Arbeitgeber den Vorteil, dass die Überstunden von Teilzeitkräften sehr viel kostengünstiger sind als die der Vollzeitkräfte, da ein Zuschlag nicht zu zahlen ist.
Eine Muster-Formulierung kann hier wie folgt aussehen:
- Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu ... Überstunden pro Woche zu leisten.
- Angeordnete und vom Betriebsrat genehmigte Überstunden werden mit einem Zuschlag von …% vergütet.
- Für Teilzeitkräfte erfolgt eine Vergütung mit Zuschlag erst ab Überschreiten der Regelarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters.