Frage: Wir stolpern immer wieder bei der Frage, wie viel Urlaubsanspruch unseren Teilzeitkräften wirklich zusteht. Ein Beispiel: Ich habe eine Mitarbeiterin, welche täglich 6 Stunden Mo.-Fr arbeitet. Der alle 14 Tage anfallende Samstag mit 4 Stunden wird in der Woche abgezogen oder sie bekommt einen freien Tag für 2 gearbeitete Samstage. Ich gebe ihr 24 Werkstage Urlaub. Ist dies korrekt?
Urlaubsanspruch: Es kommt auf die Arbeitsstunden an
Grundsätzlich ist dies bei Teilzeitern so: Arbeiten diese an genau so vielen Tagen in der Woche, wie Ihre Vollzeitkräfte, nur weniger Stunden, dann steht ihnen der gleiche Urlaubsanspruch zu, wie den Vollzeitkräften. Es kommt nicht auf die Arbeitsstunden an, sondern eben auf die Tage an denen gearbeitet wird. Arbeiten die Teilzeiter an entsprechend weniger Tagen, müssen Sie den Urlaubsanspruch runterrechnen. Verwenden Sie die folgende Formel:
(Anzahl der Urlaubstage der Vollzeitkraft x Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft) / Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft
Antwort: Mit den 24 Werktagen handeln Sie auf alle Fälle goldrichtig. Wegen der Samstagsarbeit und Ihrer unterschiedlichen Handhabung (Abzug oder freier Tag) bin ich von einer 6 -Tage -Woche ausgegangen, da stimmen die 24 Werktage auf alle Fälle.