Doch nun kommt es immer wieder vor, dass Minijobber gar nicht rentenversicherungspflichtig sein möchten. Kein Problem: Sie können sich befreien lassen. Das funktioniert so:
1. Schritt: Antrag stellen
Wenn sich ein Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte, stellt er bei Ihnen als Arbeitgeber einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Wichtig: Übt der Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, die insgesamt die Entgeltgrenze von 450 € monatlich nicht übersteigen, gilt die Befreiung für alle Beschäftigungsverhältnisse einheitlich. Deshalb muss ein mehrfachbeschäftigter Arbeitnehmer den Antrag bei allen Arbeitgebern stellen bzw. neue Arbeitgeber informieren, wenn er von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Einen solchen Antrag finden Sie auf www.minijob-zentrale.de und auf www.selbstaendig-heute.de.
2. Schritt: Meldung an die Minijob-Zentrale
Sobald Ihnen der Befreiungsantrag vorliegt, leiten Sie diese Information (nicht den Antrag) an die Minijob-Zentrale weiter. Das erfolgt mit der sogenannten „Meldung BGR RV 5“. Sie schicken also nicht den Antrag dorthin, sondern nur die elektronische Meldung (www.minijob-zentrale.de). Den Antrag Ihres Mitarbeiters nehmen Sie zu den Lohnunterlagen.
3. Schritt: Widerspruchsfrist abwarten
Die Minijob-Zentrale kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung dem Antrag widersprechen. Das ist aber so gut wie ausgeschlossen. Haben Sie nach einem Monat nichts gehört, hat auch die Minijob-Zentrale zugestimmt. Einen gesonderten Bescheid erhalten Sie nicht.
Befreiungsantrag gilt im Regelfall rückwirkend
Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei Ihnen als Arbeitgeber eingegangen ist. Dafür muss der Befreiungsantrag bis zur nächsten Beitragsmeldung (siehe Seite 3), spätestens 6 Wochen nach Eingang, an die Minijob-Zentrale weitergeleitet werden. Andernfalls wird der Mitarbeiter erst zu Beginn des nächsten Monats rentenversicherungsfrei, nachdem die Meldung bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist.
Achtung: Beantragt Ihr gewerblicher Minijobber bei Ihnen schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlen Sie als sein Arbeitgeber trotzdem weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von 15 % – nur der Eigenanteil des Minijobbers fällt weg. Und: Als Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von 6 Wochen melden – das entspricht 42 Kalendertagen. Die Frist von 42 Kalendertagen beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Antrags Ihres Minijobbers.
Übrigens: Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.