Azubi-Pflicht Nummer 1: Aktiv Lernen
Sie können mit Fug und Recht von Ihrem Azubi erwarten, dass er sich mit vollem Einsatz darum bemüht, seinen Beruf zu erlernen.
Azubi-Pflicht Nummer 2: Sorgfältig arbeiten
Was Sie ihm auftragen, muss Ihr Azubi auch sorgfältig ausführen. Auch unbeliebte Aufgaben wie das Reinigen des eigenen Arbeitsplatzes gehören dazu. Ein Ersatz für eine Putzfrau ist Ihr Azubi aber nicht - Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, darf er ablehnen.
Azubi-Pflicht Nummer 3: Zur Schule gehen
Sie müssen Ihren Azubi für den Berufsschulunterricht freistellen - und er muss da auch hingehen.
Azubi-Pflicht Nummer 4: Berichtsheft führen
Das Berichtsheft (das heute "schriftlicher Ausbildungsnachweis" heißt) muss Ihr Azubi ordnungsgemäß führen. Sie als Ausbilder müssen es regelmäßig kontrollieren.
Azubi-Pflicht Nummer 5: Betriebsordnung beachten
Natürlich muss sich Ihr Auszubildender auch an alle in Ihrem Handwerksbetrieb geltenden Vorschriften halten, seien es Sicherheitsvorschriften, Rauchverbote oder Ordnungen für die Benutzung von Werkzeugen.
Azubi-Pflicht Nummer 6: Werkzeuge und Einrichtung pfleglich behandeln
Ihm Anvertrautes muss der Azubi mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Allerdings dürfen Sie gerade am Anfang nicht zu viel verlangen; bei bloßem Versehen trifft Ihren Zögling kein Verschulden. Mutwillige oder trotz wiederholter Ermahnungen angerichtete Schäden müssen Sie sich aber nicht bieten lassen.
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Azubi-Pflicht Nummer 7: Geschäftsgeheimnisse wahren
Um welche Aufträge Sie sich gerade bewerben und wie Sie was kalkulieren, sollte die Konkurrenz nicht unbedingt aus dem Munde Ihres unbedarft plaudernden Lehrlings erfahren. Also: Weisen Sie ihn darauf hin, dass er verpflichtet ist, über derlei Dinge Stillschweigen zu wahren.
Azubi-Pflicht Nummer 8: Nicht unentschuldigt fehlen
Darüber gibt es in der Praxis immer wieder Streit: Azubis schwänzen die Berufsschule oder die Arbeit. Das aber geht zu weit: Für jeden unentschuldigten Berufsschul-Fehltag dürfen Sie die Monatsvergütung um 1/30 kürzen (§ 11 Abs. 2 BbiG). Schwänzen am Arbeitsplatz ist im Wiederholungsfall Grund für eine Abmahnung oder sogar für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.
Azubi-Pflicht Nummer 9: Berufsschulzeugnis vorlegen
Als Arbeitgeber müssen Sie jederzeit in der Lage sein, den Ausbildungsstand Ihrer Azubis zu überprüfen. Deswegen sind diese verpflichtet, Ihnen auf Wunsch das Berufsschulzeugnis vorzulegen.
Azubi-Pflicht Nummer 10: Nebenjob nur mit Erlaubnis
Nebenjobs sind Ihren Azubis nicht grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen sie nicht deren Lernfähigkeit beeinträchtigen (z. B. wegen Müdigkeit nach einem nächtlichen Kellnerjob) und nicht die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes verletzen.Beachten Sie: Bei der Berufsausbildung steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Verstößt ein Azubi gegen seine Pflichten, sollten Sie daher zunächst immer das Gespräch mit ihm suchen und ihm erklären, warum Sie welche Verhaltensänderung von ihm erwarten. Hilft das nicht, können Sie eine schriftliche Ermahnung aussprechen, im Wiederholungsfall evtl. eine Abmahnung. Eine - fristlose - Kündigung bringen Sie nur bei gravierenden Verstößen und nach erfolgter Abmahnung durch.