Minijobs: Jugendlicher als 400-Euro-Kraft – Untersuchung fällig?

Die Frage: Wir wollen einen Jugendlichen geringfügig auf 400-€-Basis beschäftigen (keine Berufsausbildung). Müssen wir für ihn eine Erstuntersuchung nach dem JArbSchG veranlassen? Wenn ja, wer muss diese Untersuchung bezahlen?

Minijobs: Keine Erstuntersuchung bei geringfügiger Beschäftigung nötig

Die Antwort: Wenn nur eine geringfügige Beschäftigung geplant ist, ist keine Erstuntersuchung erforderlich. Das steht ausdrücklich in § 32 Abs. 2 JArbSchG.