Gerichtsurteil für den Umgang mit Google-Werbung

BGH-Urteil: Unternehmen haften für Google-Werbung

Künstliche Intelligenz und Algorithmen prägen zunehmend das Online-Marketing. Doch die technische Delegation entbindet die Unternehmensführung nicht von der rechtlichen Verantwortung. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. März (I ZR 28/25) stellt klar: Unternehmen haften uneingeschränkt für wettbewerbswidrige Google-Anzeigen – auch dann, wenn der Algorithmus die Inhalte eigenmächtig generiert hat.
Inhaltsverzeichnis

Für Geschäftsführer, Marketingleiter (CMOs) und Compliance-Verantwortliche markiert eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen entscheidenden Wendepunkt im digitalen Marketing. Wer im Netz wirbt, kann sich bei Rechtsverstößen künftig nicht mehr auf die „Blackbox“ der Werbe-Algorithmen berufen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für das Risikomanagement und die Steuerung von Agenturen.

Warum Unternehmen für automatisierte Google-Werbung haften

Plattformen wie Google Ads bieten Werbetreibenden eine Vielzahl automatisierter Funktionen. Sogenannte „Dynamic Search Ads“ (dynamische Suchnetzwerk-Anzeigen) oder automatisierte Anzeigenerweiterungen generieren Überschriften und Textbausteine oft in Echtzeit, basierend auf dem Suchverhalten der Nutzer und den Inhalten der beworbenen Website.

Das Problem: Nicht selten kombiniert der Algorithmus dabei markenrechtlich geschützte Begriffe von Mitbewerbern mit dem eigenen Angebot oder erstellt irreführende Text-Kombinationen. Kommt es dadurch zu einer Wettbewerbsverletzung, stellt sich die Frage der Haftung. Der BGH hat hier nun eine unmissverständliche Linie gezogen: Das werbende Unternehmen haftet für die Anzeige, als hätte es diese selbst manuell getextet.

BGH: Unternehmen tragen das Risiko automatisierter Google-Werbung

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht (UWG) ist die Argumentation des höchsten deutschen Zivilgerichts konsequent. Das Gericht wendet den Grundsatz der Risikozurechnung an:

  • Zwecksetzung: Das Unternehmen bedient sich des Google-Algorithmus gezielt, um die eigene Reichweite und den Umsatz zu steigern.
  • Verantwortung: Wer die wirtschaftlichen Vorteile eines automatisierten Systems nutzt, muss auch die rechtlichen Risiken für dessen Fehlleistungen tragen.
  • Prüfpflicht: Es obliegt dem Werbetreibenden, die technischen Einstellungen so zu wählen, dass Rechtsverletzungen – etwa die unlautere Ausnutzung fremder Marken – ausgeschlossen sind.

Für die Praxis bedeutet dies: Eine Abmahnung oder Unterlassungsklage trifft direkt das werbende Unternehmen, unabhängig davon, wie groß der gestalterische Anteil der Maschine an der finalen Anzeige war.

Haftung bei Google-Werbung: Konsequenzen für die Unternehmensführung

Das BGH-Urteil verschiebt das Thema Suchmaschinenmarketing (SEA) endgültig aus der rein operativen Marketing-Ecke in den Fokus der Corporate Compliance. Für die Unternehmensführung ergeben sich daraus akute Handlungsfelder, insbesondere wenn das Marketing an externe Dienstleister ausgelagert ist. Auch hier gilt: Die Beauftragung einer SEA-Agentur schützt im Außenverhältnis (gegenüber dem Mitbewerber, der abmahnt) nicht vor der Inanspruchnahme. Das Unternehmen haftet als sogenannter „Täter“ oder „Störer“.

Checkliste für Entscheider: So reduzieren Sie Haftungsrisiken bei Google-Werbung

Um rechtliche und finanzielle Risiken durch automatisierte Werbeausspielungen zu minimieren, sollten Führungskräfte folgende Maßnahmen zeitnah initiieren:

  • Audit der aktuellen Kampagnen-Architektur: Marketing-Teams müssen prüfen, in welchem Umfang dynamische und KI-gestützte Anzeigenformate (wie z.B. Google Performance Max) genutzt werden. Die Kontrolle über die ausgespielten Inhalte muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Konsequentes Keyword-Management: Der Einsatz von „Negative Keywords“ (auszuschließende Suchbegriffe) wird zur rechtlichen Notwendigkeit. Marken- und Firmennamen von direkten Wettbewerbern müssen präventiv auf die Sperrliste gesetzt werden, um zu verhindern, dass der Algorithmus diese aufgreift.
  • Verträge mit Agenturen anpassen: Prüfen Sie bestehende Rahmenverträge mit Performance-Marketing-Agenturen. Diese sollten klare Haftungsfreistellungsklauseln (Regressansprüche) für den Fall enthalten, dass die Agentur durch fehlerhafte Kampagnen-Setups Wettbewerbsverstöße provoziert.
  • Monitoring-Prozesse etablieren: Es reicht nicht aus, Kampagnen einmalig aufzusetzen. Es bedarf eines regelmäßigen Controllings der tatsächlichen Suchanfragenberichte und der dynamisch generierten Anzeigen-Assets durch fachkundiges Personal.

Fazit: Unternehmen müssen Google-Werbung aktiv kontrollieren

Automatisierung und KI sind im B2B- und B2C-Marketing unverzichtbar geworden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das BGH-Urteil ist jedoch ein Weckruf an das Management: Technische Effizienz darf nicht zu Lasten der rechtlichen Compliance gehen. Wer die Zügel vollständig an den Algorithmus übergibt, handelt fahrlässig. Die Überwachung von KI-gestützten Werbetools muss ab sofort fester Bestandteil des internen Kontrollsystems sein.

FAQ
Grundsätzlich haftet das werbende Unternehmen selbst für Inhalte und Gestaltung seiner Google-Ads-Anzeigen – auch dann, wenn diese automatisiert erstellt oder von einer Agentur gesteuert werden. Maßgeblich ist, dass die Werbung dem Unternehmen wirtschaftlich zuzurechnen ist.
Ja. Auch bei automatisierten Anzeigenformaten wie Dynamic Search Ads oder Performance Max bleibt die rechtliche Verantwortung beim Unternehmen. Automatisierung entbindet nicht von der Pflicht, Inhalte und Einstellungen regelmäßig zu prüfen und zu kontrollieren.
Bei wettbewerbswidriger Werbung drohen insbesondere Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen sowie Bußgelder in Einzelfällen. Zusätzlich können hohe Kosten durch Rechtsstreitigkeiten und Anpassung bestehender Kampagnen entstehen.
Unternehmen sollten Kampagnen regelmäßig kontrollieren, klare Freigabeprozesse etablieren, Negative Keywords einsetzen und bei externen Agenturen vertragliche Haftungs- und Prüfpflichten festlegen. Zudem ist ein kontinuierliches Monitoring der ausgelieferten Anzeigen entscheidend.