Befristete Arbeitsverträge mit Minijobbern

Die Frage: Wir möchten einen Minijobber einstellen. Ist es erforderlich, den Arbeitsvertrag zu befristen?

Die Antwort: Es macht stets Sinn, einen Arbeitsvertrag zu befristen. Gleichgültig, ob Sie eine Aushilfe kurzfristig oder für 2 Jahre befristet einstellen möchten: Beachten Sie beim Vertragsabschluss die Regeln der Befristung. Tun Sie dies nicht, ist der Mitarbeiter unbefristet bei Ihnen beschäftigt. Sie können das Arbeitsverhältnis dann nur noch durch Kündigung auflösen und müssen dabei unter Umständen den gesetzlichen Kündigungsschutz beachten.

Für die Wirksamkeit Ihrer Befristungen ist vor allem Folgendes wichtig:

Sie benötigen grundsätzlich für die Befristung einen Sachgrund, zum Beispiel:

  • Sie benötigen eine Vertretung.
  • Die Befristung stellt ein Probearbeitsverhältnis dar.
  • Ihr Arbeitskräftemehrbedarf ist nur vorübergehend.
  • Sie möchten einen Mitarbeiter im Anschluss an eine Ausbildung beschäftigen.
  • Der Arbeitnehmer wünscht selbst eine Befristung.
  • Sie benötigen eine Ersatzkraft während einer Arbeitsunfähigkeitszeit, einer Elternzeit oder einer Pflegezeit.

Ausnahmsweise ist die befristete Beschäftigung aber auch zulässig, wenn es keinen sachlichen Grund gibt. Das gilt aber nur dann, wenn Sie einen Arbeitnehmer einstellen, der in den letzten 3 Jahren noch nicht bei Ihnen beschäftigt war. Das sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis dürfen Sie maximal für 2 Jahre abschließen. Innerhalb dieses Zeitraums darf es 3-mal von Ihnen verlängert werden.

Eine Befristung endet zum vereinbarten Termin grundsätzlich automatisch. Ordentlich kündigen können Sie den Vertrag nur dann, wenn Sie eine entsprechende Formulierung mit in den Vertrag aufnehmen.

Wichtig ist auch die Schriftform: Vereinbaren Sie eine Befristung nur mündlich, ist sie unwirksam. Nehmen Sie deshalb eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag mit auf.



Musterformulierung:


„Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.10.2012 und endet mit Ablauf des 31.03.2013, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während dieser Zeit ist der Vertrag kündbar.“