Steuertermine 2025, Grundlagen und Fristen. Illustration mit Klemmbrett und Dokumenten.

Steuertermine 2025 im Überblick – Ein Leitfaden für Unternehmer

Unternehmer haben viele wichtige Aufgaben. Neben der Führung des Unternehmens, dem Ausbau der Geschäftstätigkeit und der Weiterentwicklung der Belegschaft gibt es einen weiteren wichtigen Aspekt, der jeden Unternehmer umtreibt: das korrekte Abführen der Unternehmenssteuern wie Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Einkommenssteuer. Für Unternehmer in Deutschland ist die Kenntnis der vom Gesetzgeber festgelegten Steuertermine unerlässlich. Fehlende oder verspätete Abgaben können hohe Strafen und Zinsen nach sich ziehen. Dieser Artikel bietet aus diesem Grund einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Steuertermine im Jahr 2025. Von der Gewerbesteuer bis hin zur Körperschaftsteuer finden Sie in der folgenden Abhandlung alle wichtigen Steuertermine, sodass Sie keine Frist verpassen.
Inhaltsverzeichnis

Die Gewerbesteuer – Grundlage und Fristen

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von Gewerbebetrieben in Deutschland auf ihren Gewerbeertrag gezahlt werden muss. Freiberufler sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.

Die Zahlung der Gewerbesteuer geschieht durch Vorauszahlungen pro Quartal – mit folgenden Fristen:

GewerbesteuervoranmeldungAbgabefrist
Q1 202517. Februar 2025
Q2 202515. Mai 2025
Q3 202515. August 2025
Q4 202517. November 2025

Neben den Vorauszahlungen ist zudem die Gewerbesteuererklärung abzugeben. Der Stichtag dafür ist der: 31. Juli 2025

Wie wird die Höhe der Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem individuellen Gewerbeertrag des Unternehmens, der Steuermesszahl von 3,5 % und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Kommune. Dieser liegt in der Regel zwischen 200 % bis 450 %.

Wichtig: Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wird kein Freibetrag eingeräumt, sodass sie Gewerbesteuer auf ihren gesamten Gewinn zahlen müssen.

Fristen der Umsatzsteuervoranmeldungen 2025

Als Umsatzsteuervoranmeldung bezeichnet man eine regelmäßige Meldung eines Unternehmens an das Finanzamt, mit der bereits entstandene Umsatzsteuer gemeldet und abgeführt wird.

Die Abgabepflicht und Häufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.

  • Keine Pflicht zur Abgabe: Unternehmer mit einer Jahresumsatzsteuer unter 1.000 Euro sind von der Voranmeldung befreit.
  • Vierteljährliche Abgabe: Bei einer Zahllast zwischen 1.000 und 9.000 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Monatliche Abgabe: Alle anderen Unternehmen sind zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Wichtig: Unternehmensgründer sind in den ersten 2 Jahren ihrer Selbstständigkeit verpflichtet, die Umsatzsteuervorauszahlung monatlich beim Finanzamt einzureichen.

Welche Fristen gelten bei der Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung?

Unternehmen, die von der Dauerfristverlängerung Gebrauch machen, haben einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung. Eine Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer streckt die Abgabefrist für die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat. Durch diese Verlängerung gewinnen Unternehmen mehr Zeit für die Erstellung und Einreichung ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Gegenzug müssen sie eine Sondervorauszahlung leisten, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird.

Monatliche Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldung 2025

Die Umsatzvorsteueranmeldung muss stets zum 10. des Folgemonats erfolgen. Bei Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat länger Zeit für die Abgabe. Sollte der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, wird der nächste Werktag als Abgabetermin herangezogen.

Abgabefristen ohne DauerfristverlängerungAbgabefristen mit Dauerfristverlängerung
10. Januar 202510. Februar 2025
10. Februar 202510. März 2025
10. März 202510. April 2025
10. April 202512. Mai 2025
12. Mai 202510. Juni 2025
10. Juni 202510. Juli 2025
10. Juli 202511. August 2025
11. August 202510. September 2025
10. September 202510. Oktober 2025
10. Oktober 202510. November 2025
10. November 202510. Dezember 2025
10. Dezember 202512. Januar 2026

Quartalsweise Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldung 2025 (bei jährlichem Umsatz unter 600.000 Euro):

Wer quartalsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung einreicht, muss sich an folgenden Abgabenterminen orientieren:

Abgabefristen ohne DauerfristverlängerungAbgabefristen mit Dauerfristverlängerung
10. April 202512. Mai 2025
10. Juli 202511. August 2025
10. Oktober 202510. November 2025
12. Januar 202610. Februar 2026

Einkommensteuer – Fristen für Unternehmen und Selbstständige

Die Einkommensteuer in Deutschland ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Für das Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer auf rund 236,2 Milliarden Euro.

Selbstständige, beispielsweise Einzelunternehmer oder Freiberufler müssen ihre Einkommensteuer direkt beim Finanzamt entrichten. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen Körperschaftssteuer, während Angestellte Lohnsteuer über ihr Bruttogehalt an das Finanzamt entrichten.

Selbstständige und Unternehmen berechnen ihre Einkommensteuer selbst oder beauftragen einen Steuerberater. Sie sind verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen zu zahlen und einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom zu versteuernden Einkommen ab, welches sich aus den Einnahmen abzüglich verschiedener Kosten und Freibeträge ergibt.

Wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

  • Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025: 31.07.2025
  • Für steuerlich beratende Unternehmen verlängert sich die Frist zur Abgabe auf den 30.04.2026.

Termine für die vierteljährlichen Vorauszahlungen Einkommensteuer:

Vorauszahlungen für EinkommensteuerAbgabefrist
Q1 202510. März 2025
Q2 202510. Juni 2025
Q3 202510. September 2025
Q4 202510. Dezember 2025

Es ist wichtig, die genannten Fristen für die Vorauszahlungen einzuhalten, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden. Kann eine Frist zur Zahlung oder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung begründet nicht eingehalten werden, kann mit dem Finanzamt eine Fristverlängerung vereinbart werden.

Körperschaftsteuer – die Steuer für Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens und wird durch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergänzt.

Körperschaftsteuerpflichtig sind in der Regel alle juristischen Personen. Von der Zahlung der Körperschaftsteuer sind unter anderem politische Parteien, gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie Unternehmen des Bundes befreit.

Wann muss die Körperschaftsteuer abgeführt werden?

Die Abgabe der Körperschaftssteuer erfolgt äquivalent zur Einkommensteuer quartalsweise.

Vorauszahlungen für KörperschaftsteuerAbgabefrist
Q1 202510. März 2025
Q2 202510. Juni 2025
Q3 202510. September 2025
Q4 202510. Dezember 2025

Fristen für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung:

  • Frist für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung 2025: 31. Juli 2025
  • Für steuerlich beratende Unternehmen verlängert sich die Frist zur Abgabe auf den 30. April 2026.

Grundsteuer – Wichtige Informationen für Immobilienbesitzer

Die Grundsteuer wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und ist von jedem Eigentümer zu zahlen. Sie wird jährlich berechnet. Die Zahlung erfolgt jedoch meist in Teilbeträgen und wird direkt von den Gemeinden eingezogen.

GrundsteuerAbgabefrist
Q1 202517. Februar 2025
Q2 202515. Mai 2025
Q3 202515. August 2025
Q4 202517. November 2025

Fristen zum Abführen der Lohnsteuer

Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, monatlich die Lohnsteuer für ihre Angestellten an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und muss spätestens am 10. des Folgemonats, beispielsweise bis 10. Juli 2025 gezahlt werden.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss die Zahlung pünktlich erfolgen. Ansonsten wird automatisch ein Zuschlag in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat fällig. Eine Schonfrist existiert nur für den Zahlungsvorgang, nicht für die Anmeldung. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bieten Finanzämter die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an.

Abgaben zur Sozialversicherung: Fristen und Termine

Auch die Einhaltung der Fristen zur Anmeldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sind essenziell. Die Krankenkassen ziehen den Gesamtbetrag ein und verteilen ihn auf die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Diese Beiträge müssen bereits im laufenden Monat angemeldet und abgeführt werden, unabhängig vom Lohnzahlungszeitpunkt. Der Zahlungstermin ist der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats.

Schonfrist bei Steuerterminen: Wie lange?

Als Schonfrist wird von den Finanzämtern eine zusätzliche Kulanzzeit nach Ablauf der eigentlichen Zahlungsfrist definiert. Sie gilt in der Regel drei Tage nach Ablauf der eigentlichen Frist für Überweisungen.

Während der Schonfrist werden keine Säumniszuschläge erhoben, wenn die Zahlung noch eingeht. Sie gilt für verschiedene Steuerarten inklusive der Umsatzsteuer. Die Kombination aus Dauerfristverlängerung und Schonfrist kann Unternehmern erheblich mehr Zeit verschaffen.

Übersicht der Steuertermine 2025

Die folgende Tabelle hilft Ihnen, den Überblick über die Steuertermine 2025 zu behalten und sicherzustellen, dass keine Frist verpasst wird:

SteuerartAbgabefrist 2025
Gewerbesteuer17. Februar

15. Mai

15. August

17. November
UmsatzsteuervoranmeldungBis zum 10. des Folgemonats oder individuell nach Anweisung des Finanzamts jährlich oder vierteljährlich:

10. April

10. Juli

10. Oktober

12. Januar
EinkommensteuerOhne Steuerberater: 31.07.2025

Mit Steuerberater: 30.04.2026
Einkommensteuervorauszahlung10. März

10. Juni

10. September

10. Dezember
KörperschaftssteuerOhne Steuerberater: 31.07.2025

Mit Steuerberater: 30.04.2026
Körperschaftssteuervorauszahlungen10. März

10. Juni

10. September

10. Dezember
Grundsteuer17. Februar

15. Mai

15. August

17. November
LohnsteuerAnweisung bis zum 10. des Folgemonats, beispielsweise 10. Juli 2025
SozialabgabenBis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats