Schreibweise von Straßennamen und Hausnummern nach DIN 5008

Straßennamen und Hausnummer – Schreibweise nach DIN 5008

Wenn Sie Geschäftsbriefe schreiben müssen Sie oftmals auch Adressen und Anschriften ihrer Geschäftspartner angeben. Die DIN 5008 gibt klare Vorgaben zur Schreibweise der Hausnummern und Straßennamen, die wir Ihnen im folgenden Beitrag gern erklären möchten. Auch schwierige Fälle wie die Schreibweise von Hausnummern mit Buchstaben, die Ergänzung von Wohnungsnummern und zusammengesetzte Hausnummern werden hier erläutert.
Inhaltsverzeichnis

Wie ist die Schreibweise von Straßennummern nach DIN 5008?

Nach einem Straßennamen fügen Sie laut DIN 5008 vor der Hausnummer ein Leerzeichen ein – wie zum Beispiel:

  • Hauptstraße 4
  • Kirchstraße 18

Wie lautet Schreibweise von zusammengesetzten Hausnummern gemäß DIN 5008?

Zusammengesetzte Hausnummern werden mit dem „bis“-Zeichen (10 – 25) oder dem Schrägstrich geschrieben – wie zum Beispiel:

  • Hochstraße 56/58
  • Hochstraße 56 – 58

Wie ist die Schreibweise von Hausnummern mit Buchstaben nach DIN 5008?

Folgt der Hausnummer ein Buchstabe, wird dieser wiederum durch ein Leerzeichen abgetrennt.

Beispiele:

  • Hindenburgdamm 19 a
  • Bücherstraße 5 b

Wie werden Wohnungsnummern nach der DIN 5008 geschrieben?

Eine Wohnungsnummer fügen Sie nach der Hausnummer ein und trennen diese mit zwei Schrägstrichen und einem Leerzeichen ab.

Beispiele für Wohnungsnummern:

  • Züricher Straße 17// 28
  • Waldstraße 12 // 5