Diese Angaben gehören zwingend in Ihre E-Mail-Signatur
Ein Dauerthema im Sekretariat ist die Frage, welche Angaben in einer E-Mail-Signatur notwendig sind. Nach dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) müssen E-Mails die gleichen Angaben enthalten wie Geschäftsbriefe.
Ergeben sich daraus notwendige Ergänzung zu Ihrer bisherigen Signatur, sprechen Sie sich mit Ihrem Chef ab und verschicken Sie sie an alle Mitarbeiter, die E-Mails schreiben. Sie können auch eine Information an alle Abteilungssekretärinnen schicken, damit diese die Kollegen darauf aufmerksam machen und um Ergänzung bitten. Sarah Kammberg
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