Nicht immer steckt böse Absicht hinter der unbezahlten Rechnung - vor allem bei guten Kunden. Eine unkonventionelle Mahnung ist angebracht bei
· Erstkunden: Sie wollen dem säumigen Zahler nicht gleich schlechte Zahlungsmoral unterstellen;
· Kunden, die sonst pünktlich zahlen: Der Gedanke könnte unangenehm sein, Sie hielten die vergessene Zahlung für etwas anderes als ein Versehen;
· Kunden, die Sie gut kennen: Sie wollen nicht mit einem unpersönlichen Standard-Schreiben abgespeist werden;
· Kunden, die Ihnen viel Umsatz oder Ehre bringen: Wer regelmäßig viel Geld bei Ihnen lässt oder für gutes Renommee sorgt, sollte nicht mit der Holzhammermethode an fällige Zahlungen erinnert werden.
· Dazu noch ein Tipp aus dem Brief-Berater: Liefern Sie einen Grund mit, warum die Bezahlung vergessen worden sein könnte: Überlastung, Hektik des Alltags, Rechnung ist unter einen Papierstapel gerutscht ...