Die Hälfte aller Prozesse vor dem Arbeitsgericht dreht sich um Kündigungen. Nur in 4 Prozent der Fälle gewinnt der Arbeitgeber. Fristlose Kündigungen sind jedoch immer gerechtfertigt, wenn folgendes vorliegt:
· Beleidigung: Eine Beleidigung oder Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten oder Mitarbeiter stört den Betriebsfrieden nachhaltig.
· Diebstahl: Mitarbeiter dürfen sich nicht an Firmeneigentum vergreifen - selbst wenn es sich um niedrige Beträge um die 20 Mark handelt.
· Selbsturlaub: Arbeitnehmer dürfen weder ständig zu spät kommen noch ungefragt Urlaub nehmen.
· Privattelefonate sind am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Ausnahme: Notfälle. Vieltelefonierer müssen allerdings vorher abgemahnt werden. Wer aber eine Telefonsex-Nummer anwählt, kann sofort gefeuert werden.
· Krankfeiern: Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit werten Arbeitsrichter als "Erschleichung der Lohnfortzahlung auf Kosten des Arbeitgebers".
· Alkohol: Wird gegen das Alkoholverbot erstmalig verstoßen, erfolgt eine Abmahnung. Wenn der Alkoholgenuss die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet, darf sofort gekündigt werden.
· Nebenjob: Nebentätigkeiten im selben Handelszweig sind Arbeitnehmern grundsätzlich verboten.
In: EinzelHandelsBerater