Vor einigen Wochen hatten wir eine kleine Serie über Reklamationen veröffentlicht. Hier noch ein Nachtrag zum Thema Schlichtung: Ihr Antrag auf ein Schlichtungsverfahren (Beispiel: eine Verbraucherbeschwerde an die IHK-Geschäftsstelle im Rahmen eines Gewährleistungsfalls) wird grundsätzlich nicht in einem förmlichen Verfahren bearbeitet. Zweckmäßig ist deshalb ein kurzes Schreiben an die Schlichtungsstelle mit folgenden Bestandteilen:
· dem Antrag auf Vermittlung,·
· der genauen Bezeichnung der Parteien,
· einer kurzen Schilderung des Sachverhalts.
· Nach Eingehen des Antrags informiert die Schlichtungsstelle die Gegenpartei. Danach teilt Sie Ihnen deren Verhandlungsbereitschaft mit.
· Beachten Sie jedoch: Ein Schlichterspruch ist nicht bindend!
Schlichtungsstellen finden Sie über den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Berlin, Tel. 030 258000, Internet: www.vzbv.de oder den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Bonn, Tel. 0228 104-0, Berlin, Tel. 030 20308-0, Internet www.dihk.de.