Ob Sie zuerst die Person - als Beispiel: Helga Kluge - und dann die Funktion - beispielsweise: Vorsitzende des Vorstands der Firma Expert AG - nennen, ist nicht egal, weiß der Brief-Berater:
• Die Reihenfolge der Nennung von Namen und Funktion gibt Aufschluss darüber, ob es sich um ein persönliches Schreiben handelt:
• Schreiben Sie zuerst die Firma aufs Kuvert, handelt es sich um ein nicht persönliches Schreiben.
• Nennen Sie zuerst die Funktion, steht diese im Vordergrund.
• Nennen Sie zuerst die Person, ist Ihre Funktion zweitrangig.
• Steht in der 1. Zeile "Expert AG", richtet sich Ihre Post an die Firma. So ist die Vorgehensweise etwa bei Rechnungen oder Mahnungen.
• Steht in der 1. Zeile "Vorsitzende des Vorstands der Expert AG", richtet sich Ihre Post an den Funktionsträger. An ihn würden Sie Beschwerden, Anliegen oder Angebote adressieren.
• Steht in der 1. Zeile "Helga Kluge", richtet sich Ihre Post an die Person. Das wäre bei persönlichen Schreiben wie etwa Einladungen der Fall.