Wenn Sie auf Ihrem privaten PC beruflich durchs Internet surfen, können Sie die Gebühren dafür von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist ein so genanntes Internet-Fahrtenbuch.
· Wie in einem herkömmlichen Fahrtenbuch müssen Sie darin Datum, Uhrzeit, Dauer und besuchte Websites eintragen. Nach 12 Monaten lässt sich daraus ein Durchschnittswert ermitteln, den Sie ohne weitere Aufzeichnungen für die folgenden Jahre in Ihrer Steuererklärung zugrunde legen können.
· Ein kleiner Tipp, falls Sie sich nicht mehr erinnern können, wo Sie in den letzten Wochen gesurft haben: Gehen Sie ins Internet auf die Startseite und drücken Sie auf Ihrer Tastatur gleichzeitig Strg + h: es erscheint eine Übersicht mit allen von Ihnen angesteuerten Websites inklusive Datum und Uhrzeit.
· Ein Musterformular zusammen mit einem Berechnungsbeispiel können Sie kostenlos anfordern bei: Praxishandbuch Buchführung und Steuern, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53095 Bonn, Fax: 0228 - 35 97 81, E-Mail: Hill.uh@t-online.de
Ralf Höller, Journalist und Buchautor, Bonn, Tel. 0228 - 31 72 72