Wenn Sie Mietverträge mit Ihren <link glossar begriff _blank>Kunden abschließen, stellen Sie für die regelmäßigen Zahlungen nicht noch monatliche Rechnungen. Dann gelten Ihre Mietverträge als Rechnung. Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen, damit das <link glossar begriff _blank>Finanzamt Ihre Mietverträge als Rechnung akzeptiert:
- Alle Pflichtangaben müssen grundsätzlich enthalten sein, wenn Mietverträge als Rechnung gelten. Fehlende Angaben dürfen aber in anderen Unterlagen enthalten sein, wenn die Mietverträge darauf hinweisen.
- Anstelle des Zeitpunkts der Leistung ist der Zeitraum anzugeben, auf den sich eine einzelne Zahlung bezieht.
- Treten nach Vertragsabschluss Änderungen auf, die Pflichtangaben betreffen (Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer, der Umsatzsteuersatz etc.), müssen Sie als Leistender Ihre <link glossar begriff _blank>Kunden darüber schriftlich informieren. Gleiches gilt auch für Ihre <link glossar begriff _blank>Kunden, wenn sich etwa deren Anschrift ändert.
Pflichtangaben, wenn Mietverträge als Rechnung gelten:
1. Name und Anschrift Ihres Unternehmens
Ihr Unternehmen als Leistender muss eindeutig zu identifizieren sein. Eine Angabe wie "Immobilienbüro Radtke, Berlin" reicht nicht. Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, z.B.: "Immobilienbüro Lothar Radtke" Barther Straße 150, 45006 Musterstadt“.
2. Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Haben Sie sich für EU-Geschäfte eine Ust-IdNr. erteilen lassen, können Sie diese auf jeder Rechnung angeben. Ansonsten nehmen Sie Ihre persönliche Steuernummer bzw. die für Ihr Unternehmen.
3. Name und Anschrift des Mieters
Auch der Mieter muss eindeutig zu identifizieren sein.
4. Ausstellungsdatum
Geben Sie das Vertragsdatum an.
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5. Vertragsnummer
Jeder Ihrer Verträge muss einmalig sein.
6.Zeitpunkt der Mietzahlung
Gelten Mietverträge als Rechnung, muss hier der Zeitraum für die Zahlung angegeben werden. Schreiben Sie zum Beispiel Ihre Mietverträge: "Die Miete ist jeweils zum Monatsersten für den Folgemonat zu zahlen." Steht diese Angabe nicht im Vertrag, dann muss der Leistungszeitraum auf den Zahlungsbelegen erkennbar sein, beispielsweise ein Kontoauszug mit dem Vermerk "Miete für Oktober 20..".
7. Art und Umfang der Leistung
Hier sind die üblichen Angaben zum Mietobjekt gemeint, zum Beispiel die vermietete Fläche.
8. (Netto-)Entgelt für die Leistung
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nennen Sie den Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer. Sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig, tritt an die Stelle des Netto-Entgelts das Brutto-Entgelt!9. Umsatzsteuersatz
10. Umsatzsteuer-Betrag
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen gehört in den Mietvertrag der Umsatzsteuer-Betrag, der auf das Netto-Entgelt entfällt.