Seit 1. Januar 2007 gelten für Rechnungen bis 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer die erleichterten Formvorschriften, die bisher nur bei Rechnungen bis 100 Euro brutto erlaubt waren. Sie müssen nur Pflichtangaben unterbringen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht normalerweise verlangt. Trotzdem darf der Rechnungsempfänger - sofern er Unternehmer ist - auch aus diesen Rechnungen die gezahlte Vorsteuer voll beim Finanzamt geltend machen. Folgende Pflichtangaben, so der Brief-Berater, sind auf Ihren Rechnungen bis 150 Euro notwendig:
• Ihr Name und Ihre Anschrift,
• das Ausstellungsdatum,
• die Menge und Bezeichnung der gelieferten Ware beziehungsweise Art und Umfang der erbrachten Leistung,
• der Bruttobetrag, also das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe,
• der Steuersatz: 19 Prozent, 7 Prozent oder "mehrwertsteuerbefreit".
Bundesfinanzministerium, Aktenzeichen: IV A 5 - S 7285 - 7/06