Vor einiger Zeit hatte der Brief-Berater dringend empfohlen, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben. Jetzt drohen rechtliche Konsequenzen:
· Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat eine entsprechende Verfügung erlassen (AZ: S 7280 A-St 44 5): Danach kann der Fiskus einem Unternehmen den Vorsteuerabzug versagen (und mit einem Zwangsgeld belegen), wenn die Steuernummer auf Rechnungen fehlt.
· Hintergrund: Der Staat will Umsatzsteuer-Betrügereien vorbeugen. Über die Hälfte aller Unternehmer hat bislang jedoch auf die Angabe der Steuernummer verzichtet. Sie befürchten, Fremde könnten sich beim Finanzamt Auskünfte zu ihrem Einkommen einholen, indem sie einfach die Steuernummer - oft ist die private mit der geschäftlichen identisch - am Telefon nennen.
· Empfehlung: Bitten Sie (Sie haben keinen Anspruch darauf) das Finanzamt um eine zusätzliche Steuernummer. Diese gilt dann nur für Ihre Firma.