Eine Weihnachtsfeier können Sie von der Steuer absetzen, schreibt Brief-Berater:
· Verbuchen Sie Ihre Feier unter Betriebsausgaben - vorausgesetzt, Sie haben nicht schon 2 weitere Betriebsfeiern oder -ausflüge in diesem Jahr gemacht. Unterscheiden Sie dabei aber zwischen folgenden Fällen:
· Sie laden nur eigene Mitarbeiter ein. Bis 50 Euro pro Mitarbeiter können Sie 100 Prozent der Kosten geltend machen und die Vorsteuer voll abziehen.
· Sie laden Kunden und Geschäftspartner dazu. Die Kosten können Sie nur zu 80 Prozent geltend machen und die Vorsteuer nur zu 80 Prozent abziehen.
· Laden Sie externe Gäste zu sich ein, buchen Sie Getränke und Gebäck nicht als Bewirtungskosten: Sie können Sie dann nicht von der Steuer absetzen.
· Hier hilft Ihnen ein Trick: Getränke und Gebäck, als "Aufmerksamkeiten" oder "Annehmlichkeiten" gebucht, sind zu 100 Prozent absetzbar. Und Sie sind bei den komplizierten Regeln der Bewirtungsausgaben aus dem Schneider!