Mit einer Vollmacht legen Sie fest, wer in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Namen (oder dem des Unternehmens) welche Rechtsgeschäfte mit seiner Unterschrift abschließen darf, schreibt der Brief-Berater:
· Spezialvollmacht: für einzelne Aufträge wie den Verkauf einer Maschine. Unterschriftenzusatz: i.A. (im Auftrag).
· Gattungsvollmacht: für immer wiederkehrende, typische Aufgaben eines Bereichs, etwa im Sekretariat. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht).
· Handlungsvollmacht nach § 54 HGB: für alle Aufgaben im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens wie Kauf und Verkauf; gilt für mehrere Rechtsgeschäfte. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht).
· Prokura: umfassende Vertretung der Unternehmensleitung für alle Handelsgeschäfte; kann nur von Kaufleuten, deren Vertretern oder Erben erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Unterschriftenzusatz: ppa. (per procura = durch die Prokura).