Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen sind in der Anschrift durchaus sinnvoll, meint der Brief-Berater. Sie sind aber keine Pflicht.
· Sie können auf Berufs-, Amts- oder Funktionsbezeichnungen verzichten.
· Zumindest bei höher stehenden Persönlichkeiten ist es aber sinnvoll und stilgerecht, Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen aufzuführen.
· Bei normalen Berufs- und Funktionsbezeichnungen entscheiden Sie situationsabhängig, ob Sie diese im Adressfeld aufführen oder nicht.
· Hat eine Person mehrere Amts- und Funktionsbezeichnungen, verwenden Sie nur eine davon. Wählen Sie diejenige, die den stärksten Bezug zum Anlass Ihres Schreibens hat, oder einfach die ranghöchste.
· 3 Beispiele für die Anschrift: "Frau/Johanna Müller/Bankdirektorin"; "Herrn Vorstand/Joachim Müller"; "Präsident der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe/Herrn Norbert Keller".