Über 55 000 Euro Schadenersatz muss ein Briefdienst seinem Kunden für die Verspätung eines Express-Briefs zahlen. Dazu verdonnerte ihn das Oberlandesgericht Köln. Ein Unternehmen hatte dem Briefdienst eine Eilsendung anvertraut, um rechtzeitig an einer Ausschreibung teilzunehmen. Sie kam mit 24-stündiger Verspätung an. Der Kunde verklagte den Briefdienst und bekam Recht. Da er darlegen konnte, dass ihm der Auftrag bei rechtzeitiger Zustellung sicher gewesen wäre, sprachen ihm die Richter den geforderten Schadenersatz zu: Der Briefdienst hatte die Express-Sendung nicht anders behandelt als normales Frachtgut. Aus diesem Urteil, so der Brief-Berater, geht allerdings auch hervor: Nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters dürfen von verspäteter Zustellung Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Die meisten Post- und Kurierdienste schließen in ihren AGBs eine Haftung wegen Verspätung ausdrücklich aus.
Oberlandesgericht Köln, Az: 3 U 195/04