Unkorrekte Angaben auf Geschäftsbriefen kosten bis 5000 € Strafe. Beachten Sie diese Brief-Berater(Link)-Tipps:
· Pflichtangaben gehören auf Ihren gesamten geschäftlichen Schriftverkehr mit Partnern und Kunden: Angebote,·Auftragsbestätigungen,·Rechnungen, Mahnungen,·Quittungen, Empfangsbestätigungen. Ob Sie Ihren Schriftverkehr per Post, Fax oder E-Mail übermitteln, ist dabei unwichtig.
· Zu den Pflichtangaben zählen: vollständige Firma und Rechtsform (wie im Handelsregister eingetragen), Sitz der Firma, Registergericht, Handelsregister-Nummer; bei GmbH: alle Geschäftsführer + Aufsichtsratsvorsitzender, bei AG: alle Vorstandsmitglieder + Vorstandsvorsitzender.
· Sie dürfen statt eines Geschäftsbriefbogens neutrale Formulare (Quittungen, Lieferscheine) nur dann verwenden, wenn schon eine Geschäftsbeziehung zu dem Empfänger eines solchen Schriftstücks besteht. Er muss also schon mindestens einen ordentlichen Geschäftsbrief von Ihnen erhalten haben.