... weiß der Brief-Berater:
· Die Dauer der Elternzeit beträgt insgesamt bis zu 3 Jahren.
· Vater oder Mutter können sie bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen und die Arbeitszeit reduzieren (§15 Bundeserziehungsgeldgesetz).
· Elternzeit kann in 4 Abschnitte unterteilt und darf - stimmt der Arbeitgeber zu - auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
· Arbeitnehmer müssen Ihren Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen (§ 16 BErzGG).
· Soll die Elternzeit gleich nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen, muss der Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn gestellt werden.
· Wird die Elternzeit erst später angetreten, muss der Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn gestellt werden.
· Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit möglich. Auch ein 400-Euro-Job mit allen Vergünstigungen bei Steuern und Sozialversicherungen ist erlaubt.