Das musste ein Gepäckabfertiger vom Vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main erfahren. Er war bei einer Spedition beschäftigt und wurde hier laut eigenen Aussagen von seinem Vorgesetzten wiederholt derartig beleidigt und erheblich beschimpft, dass er einen Nervenzusammenbruch erlitt. Seiner Meinung nach hätte der Arbeitgeber gegen seinen Vorgesetzten vorgehen und die Schikanen nachhaltig unterbinden müssen. Da dieser aber nichts unternahm, sei seine Firma ihrer Fürsorgepflicht offensichtlich nicht nachgekommen. Deshalb stünde ihm ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu.
Wie die Richter hier entschieden und was das Urteil für Sie als Logistikverantwortlichen bedeutet.
Schmerzensgeld: Anspruch besteht nur bei Mobbing als alleiniger Ursache
Dieser Argumentation mochte das Gericht jedoch nicht folgen. Seiner Ansicht nach sei auch nach erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz nicht immer grundsätzlich von einem Anspruch auf Schmerzensgeld auszugehen. Dies sei nur der Fall, wenn sich zweifelsfrei beweisen lasse, dass Mobbing die alleinige Ursache für eine solche Erkrankung ist. Da der Kläger jedoch schon vor den Auseinandersetzungen mit seinem Vorgesetzten deutliche Anzeichen einer psychischen Erkrankung gehabt hatte, sei kein direkter Zusammenhang zwischen seinem Nervenzusammenbruch und dem Mobbing seines Vorgesetzten herzustellen, und deshalb stünde ihm kein Schmerzensgeld zu. (ArbG Frankfurt/ Main, 27.5.2008, Az.: 15 Ca 787/08)
Tipp: Wenn Sie es einmal mit einem ähnlichen Fall zu tun bekommen, dann versuchen Sie immer, zu belegen, dass der betreffende Mitarbeiter schon länger psychische Probleme hatte. Das geht am besten, wenn Sie sich gehäuft auftretendes Nachlassen der Arbeitsleistung durch offensichtliche Gemütsschwankungen schriftlich notieren.
Insbesondere wenn ein Mitarbeiter gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten öfter ungehalten oder gar aggressiv auftritt, sollten Sie dies schriftlich mit Datum, Uhrzeit und eventuellen Zeugenaussagen festhalten. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer plötzlich ein merkwürdiges Verhalten an den Tag legt. Im Zweifelsfall sollten Sie hier - falls in Ihrem Unternehmen vorhanden - den Betriebsarzt zurate ziehen.