Arbeitsgesetze – die Fixpunkte des Unternehmensalltags
Allgemein umschrieben werden Arbeitsgesetze als jene Gesetze, die die Fragen des Arbeitsrechts regeln. So weit so gut. Wie komplex diese Thematik ist, wird schon deutlich, wenn Sie sich veranschaulichen, welche vielzähligen und vielschichtigen Sachverhalte im Bereich des Arbeitsrechts zu regeln sind.
Was Arbeitsgesetze regeln
- Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse
- Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
- Alle Belange von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden
- Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Möglichkeiten und Grenzen rund um das Kündigungsrecht
- Alles rund um das Berufsbildungsrecht
- Regelungen und Gesetze zum Tarifrecht, ebenso wie zum Betriebsverfassungsrecht und zum Mitbestimmungsrecht
- U.v.m.
Vielfältige Arbeitsgesetze
Auch wenn dieser Regelungsaufwand auf den ersten Blick noch ganz übersichtlich aussieht, wird spätestens bei der Aufzählung einiger – zu den Arbeitsgesetzen gehörenden – Gesetzen klar, um welchen komplexen und führenden Unternehmensbereich es sich bei den Arbeitsgesetzen handelt.
Denken Sie z.B. an:
allg. GleichbehandlungsG, AltersteilzeitG, ArbeitsschutzG, Arbeitsweisevertrag der EU, ArbeitszeitG, , BerufsbildungsG, BetriebsrentenG, BetriebsverfassungsG, Bürgerliches Gesetzbuch, BundesdatenschutzG, Bundeselterngeld- und ElternzeitG, Bundes-ImmissionsschutzG, BundesurlaubsG, EinkommensteuerG, EntgeltfortzahlungsG, FamilienpflegezeitG, Gewerbeordnung, Grundgesetz, Handelsgesetzbuch, HeimarbeitsG, Insolvenzordnung, JugendarbeitsschutzG, KinderarbeitsschutzV, KündigungsschutzG, MitbestimmungsG, MutterschutzG, PflegezeitG, , Rom I, SchwarzarbeitsbekämpfungsG , SGB, TarifvertragsG, Teilzeit- und BefristungsG, UmwandlungsG, Zivilprozessordnung, u.v.m.
Ständig Veränderungen unterworfen
Gesetzliche Regelungen zur Beschäftigung unterliegen einer starken Dynamik, nicht nur, weil sich immer wieder Gesetzesänderungen ergeben, sondern weil auch ein Großteil der neu verabschiedeten Gesetze Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitslebens haben und somit auch zu den Arbeitsgesetzen zählen, ganz aktuell z.B. das Mindestlohngesetz.
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte Gesetze in Ihrem Betrieb gut sichtbar auszuhängen. Diese Aushangpflichten für Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Im Allgemeinen werden sie am Schwarzen Brett oder an einem allgemein zugänglichen Ort (z.B. der Kantine) ausgehängt. In einigen Fällen – bspw. bei den Angaben zum Heimarbeitergesetz – ist gesetzlich festgelegt, wo sich der Aushang befinden muss (hier: in den Ausgaberäumen).
Betriebsräte sind grundsätzlich über einen Aushang in Kenntnis zu setzen. Achten Sie auch darauf, wenn Sie ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine (zusammenfassende) Übersetzung zugänglich zu machen.
Bei Verstoß droht Schadenersatz
Achtung! Tritt ein Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Aushangpflicht auf, sind Sie als Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.
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