Vorerkrankungszeiten: Achten Sie aber darauf, dass das Unternehmen nicht mehr zahlt als nötig. Denn:
- Wird Ihr Mitarbeiter infolge derselben Krankheit innerhalb von zwölf Monaten (gerechnet ab dem Beginn der ersten Erkrankung) erneut arbeitsunfähig und
- liegen zwischen der letzten und der neuen Arbeitsunfähigkeit keine sechs Monate,
wird die Zeit der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den bereits geleisteten Entgeltfortzahlungszeitraum angerechnet.
Der Haken:
Sie als Arbeitgeber erhalten bei einer Arbeitsunfähigkeit keine Bescheinigung über die Art der Erkrankung. Deshalb können Sie in der Regel nicht wissen, ob es sich bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit um dieselbe Erkrankung wie bei einer vorherigen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit handelt.
Was Sie tun können:
Fragen Sie bei der Krankenkasse an. Und das können Sie mit dieser Briefvorlage tun:
Xy-Krankenkasse
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
Anrechenbare Vorerkrankungen von Herrn/Frau _____________
Versicherungsnummer: ________
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser/e o. a. Mitarbeiter/-in ist seit dem ________ bis voraussichtlich ________ arbeitsunfähig. Die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit von Herrn/Frau ________ summieren sich damit in den vergangenen zwölf Monaten auf __ Wochen/Tage.
Damit wir unsere weitere Entgeltfortzahlungsverpflichtung prüfen können, bitten wir Sie, uns über die anrechenbaren Vorerkrankungen im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu informieren. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Das soll so einfach sein? Aber klar! Probieren Sie es einfach aus.
Damit komme ich aber auch schon zum Download-Tipp fürs Wochenende. Hier ist er schon: