Bisher erlaubte das Wettbewerbsrecht E-Mail-Werbung auch ohne das Einverständnis des Empfängers - vorausgesetzt, der Versender stand in einer aktiven Geschäftsbeziehung zu ihm. Das ist jetzt anders:
· Seit dem 8. Juli 2004 ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft: Ohne ausdrückliches Einverständnis dürfen Sie keine Werbe-Mails mehr verschicken.
· Ausnahme: Sie weisen den Kunden schon bei der Adresserhebung und in allen Werbe-Mails darauf hin, dass er dem Empfang jederzeit widersprechen kann - ohne Mehrkosten (= Kosten für seine Internet-Verbindung).
· Eine Mustererklärung "Aufklärung über das Widerspruchsrecht" hat der Brief-Berater für Sie: "Bitte senden Sie mir Ihren kostenlosen E-Mail-Informationsdienst, damit ich stets aktuell über Ihre neuesten Angebote informiert bin. Dem Empfang kann ich jederzeit widersprechen, ohne dass mir dafür andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."