Wenn Sie Waren EU-weit per Kurier, als Paket oder über eine Spedition versenden, können Sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Brief-Berater (Link) nennt Ihnen zwei Wege:
1. Das Finanzamt verlangt als Nachweis den Versendungsbeleg des Kurierdienstes. Darauf müssen folgende Angaben stehen:
· Name und Anschrift des Kurierdienstleisters, der den Beleg ausstellt
· Name und Anschrift Ihrer Firma
· Name und Anschrift des Empfängers
· Bezeichnung, Menge und Wert der beförderten Güter
· Eingangsdatum der Güter beim Kurierdienstleister.
2. Es gibt eine einfachere Lösung: Sie tragen auf dem Versendungsbeleg die Rechnungs- oder Lieferschein-Nummer ein. Umgekehrt notieren Sie auf dem Lieferschein/der Rechnung die Kontrollnummer des Versendungsbelegs. Wichtig: Aus Rechnung oder Lieferschein muss die genaue Bezeichnung, die Menge und der Wert der versendeten Güter hervorgehen!