Sonderurlaub bei Umzug: Besteht ein Anspruch?
- Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub?
- Voraussetzungen: Wann Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
- Prüfung des Anspruchs auf Sonderurlaub bei Umzug
- Wie viele Tage Sonderurlaub bei Umzug?
- Welche Alternativen haben Arbeitnehmer zum Sonderurlaub beim Umzug?
- FAQ – Antworten zu Fragen rund um die Freistellung bei einem Umzug
Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub?
Anspruch auf Sonderurlaub hat ein Arbeitnehmer nach § 616 BGB (Vorübergehende Behinderung) immer, wenn er
- für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit,
- durch einen in seiner Person liegenden Grund,
- ohne sein Verschulden,
- an der Arbeitsleistung gehindert ist.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub für Arbeitnehmer besteht demnach beispielsweise bei folgenden Gründen:
- Todesfall eines nahen Familienmitgliedes,
- Geburt eines Kindes oder
- die eigene Hochzeit.
Ein Umzug fällt demnach nicht pauschal unter die Gründe, die den gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen.
Voraussetzungen: Wann Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
Damit der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, also auf Sonderurlaub für seinen Umzug hat, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Umzug muss betriebliche Gründe haben und somit nicht im Verschulden des Arbeitnehmers selbst liegen.
- Der Umzug muss in der geltenden Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgen.
Liegen diese Bedingungen vor, müssen Sie als Chef Ihrem Arbeitnehmer Urlaub gewähren – und zwar bezahlt.
Eine vertragliche Regelung die Sonderurlaub bei Umzug gewährt, führt ebenfalls automatisch zum Anspruch auf mindestens einen Tag Sonderurlaub.
Prüfung des Anspruchs auf Sonderurlaub bei Umzug
Um zu prüfen, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug hat, müssen Sie folgende Fragen beantworten:
- Ist der Urlaub betrieblich veranlasst? Oder handelt es sich um einen privaten Umzug? (Grund des Umzuges)
- Wurde der Anspruch auf Sonderurlaub schriftlich vereinbart? (vertragliche oder betriebliche Vereinbarung zum Sonderurlaub)
- Muss der Umzug während der Arbeitszeit erfolgen? (Zeitpunkt des Umzuges)

Zunächst sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Blick in den jeweiligen Arbeitsvertrag sowie in geltende Betriebsvereinbarungen werfen. Denn nicht selten werden hier Regelungen zum Sonderurlaub getroffen, unter anderem, wann und wie lange Sonderurlaub bei bestimmten Ereignissen gewährt wird. Sollte schriftlich fixiert sein, dass der Arbeitnehmer unabhängig vom Umzugs-Grund Anspruch auf Sonderurlaub hat, müssen Sie diesen als Arbeitgeber auch gewähren. Allerdings kann der Anspruch auch vertraglich ausgeschlossen werden.
Sollten sich in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag keine konkreten Regelungen finden lassen, ist auf den Anlass des Umzuges zu achten. Während bei einem privaten Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, ist eine bezahlte Freistellung bei einem betrieblich veranlassten Umzug hingegen zu gewähren. Schließlich verschuldet der Arbeitnehmer selbst diesen Umzug nicht.
Dafür ist jedoch eine weitere Voraussetzung zu erfüllen: Der Umzug muss auch während der Arbeitszeit erfolgen. Sollte der Umzug am Wochenende stattfinden, besteht folglich auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.
Wie viele Tage Sonderurlaub bei Umzug?
In der Regel erhalten Arbeitnehmer für einen Umzug, der auf betrieblichen Gründen beruht, einen Tag Sonderurlaub. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund einer starken Entfernung mehr Zeit benötigen, können Sie Ihm als Chef auch 2 Tage bezahlte Freistellung gewähren. Die Anzahl an Tagen an Sonderurlauben ergibt sich also stets aus den Einzelfall – und natürlich der Kulanz des Vorgesetzten.
Welche Alternativen haben Arbeitnehmer zum Sonderurlaub beim Umzug?
Sollte der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug haben, hat er folgende alternativen Möglichkeiten:
- Einreichen eines normalen Urlaubstages: Auch, wenn der Arbeitnehmer keine bezahlte Freistellung beantragen kann, kann er klassisch Urlaub einreichen. Diesen kann der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
- Abbau von Überstunden: Sollte der Arbeitnehmer Überstunden angesammelt haben, kann er – im Einvernehmen – mit seinem Arbeitgeber diese Mehrstunden nutzen, um sich einen Tag für den Umzug „frei“ zu nehmen.
- Beantragung einer unbezahlten Freistellung: Sollte der Arbeitnehmer keine Urlaubstage mehr erübrigen können und zugleich keine Überstunden angesammelt haben, kommt eine unbezahlte Freistellung in Betracht. Arbeitnehmer sind gut darin beraten, mit ihrem direkten Vorgesetzten zu sprechen und die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung für den Umzug zu erörtern.
FAQ – Antworten zu Fragen rund um die Freistellung bei einem Umzug
Noch Fragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die bezahlte Freistellung.