Damit Ihre Ausschlussklausel wirksam ist,
- berücksichtigen Sie für den Fristbeginn, wann die Ansprüche fällig werden, und
- lassen Sie Ihrem Mitarbeiter mindestens 3 Monate, seine Ansprüche erstmals geltend zu machen sowie
- noch einmal 3 Monate, wenn Sie eine Frist für die Klageerhebung setzen wollen.
Außerdem muss die Ausschlussfrist sowohl für Ihren Mitarbeiter als auch für Sie als Arbeitgeber gelten.
Musterformulierung: „Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragsparteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Fall ihrer Ablehnung binnen einer weiteren Frist von 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.“