Arbeitsvertrag: Für welche Azubis Sie eine Arbeitserlaubnis brauchen
Antwort: Für die beiden türkischen Auszubildenden brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung.
Für den Spanier und den Holländer dagegen nicht. So sind die Regeln:
- Keine Arbeitserlaubnis brauchen Sie für Auszubildende aus den „alten“ EU-Ländern.
- Für die „neuen“ gilt das dagegen nicht: Azubis aus Polen, aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien und Rumänien müssen nach wie vor noch eine Arbeitsgenehmigung einholen.
- Bei Azubis aus folgenden Ländern, die nicht der EU angehören, können Sie auf eine Arbeitserlaubnis verzichten: Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Island.