Wann der Mitarbeiter den Dienstwagen trotz Freistellung behalten darf
Die Antwort: Endet der Dienstvertrag in der Weise, dass ein Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden, darf er den Dienstwagen behalten, sofern er ihm auch zur privaten Mitbenutzung überlassen wurde. Denn dieser geldwerte Vorteil ist Bestandteil der Vergütung.
Im Klartext: Fehlt eine entsprechende Regelung in der Überlassungsvereinbarung oder im Vertrag, dass der Wagen bei einer Freistellung zurückzugeben ist, verbleibt er beim Arbeitnehmer bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
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