Können wir die Nebentätigkeit verbieten?
Arbeitsvertrag: Verbot von Nebentätigkeiten grundsätzlich zulässig
Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie einem Mitarbeiter die Nebentätigkeit schon verbieten, wenn dadurch die Arbeitsleistung bei Ihnen beeinträchtigt wird. Allerdings müssen Sie die Beeinträchtigungen im Streitfall beweisen.
Arbeitsvertrag: Nebentätigkeitsverbot kann unwirksam sein
Wenn der Mitarbeiter die Nebenbeschäftigung trotz Ihres Verbots aufnimmt und Sie ihn deshalb abmahnen und kündigen, kann das dazu führen, dass sowohl Abmahnung und Kündigung als auch das Nebentätigkeitsverbot vom Gericht für unwirksam erklärt werden.
Arbeitsvertrag: Besser ist eine Genehmigung mit Widerrufsvorbehalt
Sicherer ist daher folgender Weg: Sie genehmigen die Nebenbeschäftigung, verbinden die Genehmigung aber mit einem Widerrufsvorbehalt. Das heißt, Sie behalten sich vor, die Genehmigung zu widerrufen, wenn die Arbeitsleistung durch die Nebenbeschäftigung beeinträchtigt wird. Zeigen sich solche Beeinträchtigungen, haben Sie ein konkretes und nachweisbares Fundament, um Ihr Verbot im Streitfall auch vor Gericht durchzusetzen.