Arbeitsvertrag: Gehaltserhöhung nach Firmenverkauf?
Der Fall: Eine Sekretärin war bei ihrem Lebensgefährten beschäftigt. Dieser verkaufte sein Unternehmen. Für seine Freundin handelt er noch schnell eine Beschäftigungsgarantie und eine im Kaufpreis zu berücksichtigende Gehaltserhöhung aus. Das Arbeitsverhältnis wurde später durch Vergleich aufgelöst. Die Frau erhielt eine einmalige Entschädigung von 27.500 €. Das reichte ihr aber nicht und sie klagte. Laut Kaufvertrag stehe ihr ja die Gehaltserhöhung als dauernde Last (= wiederkehrende Leistung) oder Rente zu.
Arbeitsvertrag: Gehaltserhöhung durfte nach Firmenkauf entfallen
Das Urteil: Falsch gedacht. Die Gehaltserhöhung kann nur dann als dauernde Last oder Rente angesehen werden, wenn sie unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses gelten sollte. Hier war sie an den Bestand des Arbeitsverhältnisses gebunden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durfte sie damit entfallen (BAG, 9.12.2008, 3 AZR 431/07).
Fazit: Seien Sie beim Vertragsschluss so deutlich wie möglich. Das vermeidet Streit und spart jede Menge Geld.