Die Frage: Meine Tochter ist im 2. Ausbildungsjahr und mitten in der Ausbildung schwanger geworden. Hat Sie Anspruch auf Verlängerung der Ausbildung?
Arbeitsvertrag: Auszubildende muss von sich aus aktiv werden
Die Antwort: Die Auszubildende muss von sich aus aktiv werden und eine Verlängerung der Ausbildung beantragen (IHK, Handwerkskammer, für die im öffentlichen Dienst zustellige Aufsichtsbehörde). Denn: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Verlängerung der Ausbildungszeit gibt es nicht.
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Arbeitsvertrag: Die Ausbildung bei Schwangerschaft nicht abbrechen
Aber: Ausbildungsbetrieben empfehle ich, den Auszubildenden davon abzuraten, die Ausbildung abzubrechen. Sie können folgendes anbieten:
<Ist die Ausbildung weit fortgeschritten... | Ist die Ausbildung weiter fortgeschritten, aber die Abschlussprüfung steht nicht unmittelbar bevor ... | Liegt die Abschlussprüfung noch in weiter Ferne ... |
... und ist die Abschlussprüfung in absehbarer Zeit zu erreichen, sollten Sie in Absprache mit der Auszubildenden und dem behandelnden Arzt klären, ob mindestens der Schulbesuch möglich ist. Die Abschlussprüfung kann Ihre Auszubildende nämlich auch in der Schutzfrist ablegen. | ... können Sie, falls die Auszubildende entsprechend soweit ist, einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. In diesem Fall kann die Abschlussprüfung der Regelausbildungszeit um ein halbes Jahr vorgezogen werden, wenn die schulischen Leistungen und der Ausbildungsstand ein erfolgreiches Abschneiden erwarten lassen. | ... bietet sich an, dass die Auszubildende eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragt. Dies gilt vor allem dann, wenn sie Elternzeit (bis zu 3 Jahre) in Anspruch nehmen möchte. |