Anspruch auf Dienstwagen trotz Arbeitsunfähigkeit?
Die Antwort: Auseinandersetzungen um Dienstwagen sind im Arbeitsrecht an der Tagesordnung. Das Bundesarbeitsgericht hat ein salomonisches Urteil zu dieser Frage gefällt. In dem Fall war Folgendes geschehen: Ein Arbeitnehmer war in der Zeit vom 3. März 2008 bis zum 14. Dezember 2008 arbeitsunfähig erkrankt. Der Entgeltfortzahlungsanspruch endete bereits am 13. April 2008. Im November verlangte der Arbeitgeber dann das Auto zurück, da der Leasingvertrag endete. Am 13. November gab der Arbeitnehmer den Wagen ab und als er am 18. Dezember seine Arbeit wieder aufnahm, erhielt er ein neues Fahrzeug. Somit war er also für die Zeit vom 13. November bis 14. Dezember ohne Fahrzeug. Er verlangte dann eine Nutzungsentschädigung – und klagte bis zum Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14. Dezember 2010, Az.: 9 AZR 631/09)!
Wie lange Sie den Dienstwagen bei Arbeitsunfähigkeit bereitstellen müssen
Da hatte er allerdings kein Glück. Die Erfurter Bundesarbeitsrichter entschieden, dass die Überlassung eines Pkws zur privaten Nutzung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung sei. Daher brauchen Arbeitgeber den Dienstwagen nur so lange zur Verfügung zu stellen, wie sie Arbeitsentgelt schulden: Also längstens während der sechs Wochen, in denen Entgeltfortzahlung zu leisten ist. In Ihrem Fall können Sie das Fahrzeug also tatsächlich unter Berufung der neuen Rechtsprechung heraus verlangen. Im neuen Jahr wird eben vieles anders. Damit sind wir auch gleich beim nächsten Thema: Ab diesem Jahr ist eine Bilanzierung nach dem BilMoG Pflicht! Sind sie darauf vorbereitet?