Wie Sie bezahlten Sonderurlaub im Arbeitsvertrag ausschließen können
Die Antwort: Wenn es um freiwilligen Sonderurlaub geht, schon. Natürlich können Sie nicht bei Pflegezeit und Co., also dort, wo der Gesetzgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch geregelt hat, eine Vergütung ausschließen. Für alle anderen Fälle aber geht es problemlos. Sie können sogar etwas mehr tun – zum Beispiel mit dieser Formulierung:
Musterformulierung zum Ausschluss von Sonderurlaub im Arbeitsvertrag
Erhält der Arbeitnehmer Sonderurlaub, auf den kein gesetzliches oder tarifvertragliches Anrecht besteht, entfallen die Arbeitspflicht der Teilzeitkraft und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung. Das gilt auch für den Fall einer Erkrankung während des Sonderurlaubs.
Ihr Vorteil: So können Sie sich auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Sonderurlaubstage sparen! Beachten Sie aber, dass Sie Aushilfen und Teilzeitkräfte nicht schlechter stellen dürfen als andere Arbeitnehmer. Auch mit diesen sollten Sie also entsprechende Vereinbarungen treffen.