Die Antwort: Sie haben natürlich Recht, dass die Grenze zwischen einem Arbeitsverhältnis und einer bloßen Gefälligkeitsleistung, wie sie mitarbeitende Familienangehörige häufig erbringen, nicht immer einfach zu ziehen ist. Das ist insbesondere in ganz kleinen Betrieben häufig recht problematisch. Wichtig ist natürlich, dass der Ehegatte genauso behandelt wird wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es dürfen hier keinerlei Sonderstellungen und vor allen Dingen keinerlei Sonderzahlungen und Ähnliches erfolgen.
Und Ihr Geschäftsführer hat auch ein sehr interessantes Schlupfloch in der Sozialversicherung entdeckt. Mit einer Beschäftigung von mehr als 400 € tritt tatsächlich nicht nur die gesetzliche Sozialversicherungspflicht ein, sondern natürlich auch die Rechte, sich aus dieser Versicherung zu bedienen. Deshalb sind Teilzeitarbeitsverhältnisse für mitarbeitende Familienangehörige sehr interessant.
Darauf sollten Sie auf jeden Fall achten:
- Sie behandeln die Ehefrau des Geschäftsführers genauso wie jeden anderen Arbeitnehmer auch.
- Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, damit er jederzeit vorzeigbar ist.
- Die Ehegattin sollte keine besonderen Leistungen erhalten, die andere Mitarbeiter nicht bekommen, wie beispielsweise ein Weihnachtsgeld oder eine betriebliche Altersversorgung.
- Die Ehefrau hat natürlich tatsächlich auch zu arbeiten und es sollte ein Stundenkonto geführt werden.
- Das Entgelt ist in der vereinbarten Höhe zu zahlen.
- Insbesondere sollten Sie das Entgelt nicht auf das Bankkonto Ihres Geschäftsführers zahlen, sondern auf ein eigenes Bankkonto seiner Frau.
- Selbstverständlich haben auch eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die sonstigen weiteren Sozialversicherungsmeldungen zu erfolgen.
Ein letzter Tipp: Sie können auch das freiwillige Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchführen lassen. Das ist nämlich nicht nur für die Frage der Klärung zuständig, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, sondern auch bei der Anstellung von Familienangehörigen. Es sorgt eindeutig für Klarheit.