...das durch Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag so vereinbart ist (§ 4a EFZG) oder Sie die Zahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt Gewähren (BAG, 7.8.2002, 10 AZR 709/01).
Die Kürzung darf in diesen Fällen höchstens 1/4 des Arbeitsentgelts betragen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate auf einen Arbeitstag entfällt. Sie dürfen die Kürzung auch dann vornehmen, wenn der Mitarbeiter wegen eines Arbeitsunfalls krank war.
Darauf sollten Sie bei der Kürzungsvereinbarung achten
Wenn Sie eine Vereinbarung über Gratifikationskürzung wegen Krankheit schließen, sollte diese für alle Mitarbeiter gelten – nicht nur für Gruppen mit erhöhten Fehlzeiten. Andernfalls ist Ihre Vereinbarung unter Umständen verfassungswidrig (BVerfG, 1.9.1997, 1 BvR 1929/ 95). Versuchen Sie auch nicht, höhere Kürzungen als gesetzlich zulässig durchzusetzen. Das könnte die Vereinbarung insgesamt zunichte machen.