Und manchmal bietet sich sogar die Gelegenheit zur legalen Ungleichbehandlung:
Der Fall: Eine Lehrerin war im Rahmen von mehreren befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Die letzte Befristung lief bis zu den Sommerferien. Deshalb bekam die Arbeitnehmerin in den Ferien auch kein Gehalt mehr. Sie fühlte sich deswegen diskriminiert: Ihre unbefristet beschäftigten Kollegen würden schließlich in den Ferien weiterbezahlt.
Das Urteil: Das BAG konnte hierin aber keine Ungleichbehandlung erkennen. Es zog einen Vergleich zu unbefristet eingestellten Lehrern, die im laufenden Schuljahr pensioniert werden. Diese erhalten dann in den darauffolgenden Ferien auch kein Gehalt mehr (BAG, 19.12.2007, 5 AZR 260/07).
Fazit: Das Urteil können Sie natürlich auch auf sich als privaten Arbeitgeber übertragen. Denken Sie z. B. an die Projektarbeit – Sie können das Befristungsende vielleicht auch auf die Zeit vor November legen, so dass Sie eben keine Weihnachtsgratifikation zahlen müssen.