Die Arbeitnehmerin will aber nicht an einem anderen Arbeitsplatz arbeiten und macht geltend, dass eine Versetzung auch schon deshalb nicht möglich sei, weil in ihrem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung fehlt. Hat sie Recht?
Arbeitsvertrag: Schwangere Mitarbeiterin will nicht an anderen Arbeitsplatz
Die Antwort: Nein. Wenn eine schwangere Mitarbeiterin nach ärztlichem Attest ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben darf, dürfen Sie sie an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz mit Tätigkeiten beschäftigen, die sie trotz Schwangerschaft verrichten kann (§ 3 Abs. 2 MuSchV). Sie dürfen auch ihre Arbeitszeit in zumutbarer Weise ändern. Ob diese Änderungen im Arbeitsvertrag vorbehalten sind, spielt dabei keine Rolle.
Achtung: Geht es um eine Versetzung, brauchen Sie jedoch die Zustimmung des Betriebsrats (sofern vorhanden).