Achten Sie auf diesen entscheidenden Punkt bei Ihrem Arbeitsvertrags-Angebot

Wenn Sie sich mit einem potenziellen Arbeitnehmer über die wichtigsten Punkte einig geworden sind, dann sollten Sie ihm ein schriftliches Vertragsangebot machen. Schicken Sie Ihrem Mitarbeiter in spe dazu gleich 2 von Ihnen bereits unterschriebene Vertragsexemplare zu und bitten Sie ihn, Ihnen ein Exemplar von ihm unterschrieben zurückzusenden.

Und nun kommt es:

Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem „Neuen“ für die Annahme Ihres Vertragsangebots unbedingt eine Frist setzen. Dies bedeutet, dass Sie dann nur für eine bestimmte Zeit an Ihr Angebot gebunden sind. Sollte sich der neue Mitarbeiter bis zu dem von Ihnen vorgegebenen Zeitpunkt dann nicht für Sie entscheiden, sind Sie frei, einem anderen Bewerber die Stelle anzubieten.

Und so könnten Sie das Ganze dann schreiben:

Sehr geehrter Herr Gans,

wir freuen uns, dass wir uns bei unserem letzten Gespräch über unsere künftige Zusammenarbeit einig geworden sind. Wir haben diesem Schreiben 2 von uns bereits unterschriebene Arbeitsverträge beigelegt. Die darin enthaltenen Regelungen geben das Besprochene wieder. Bitte senden Sie uns ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar bis spätestens 04.07.2012 (Eingang bei uns) zu.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an unser Vertragsangebot auch nur bis zum genannten Termin binden können. Beachten Sie zudem: Das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt, dass der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung erteilt.

(Anmerkung: Diesen letzten Satz sollten Sie nur aufnehmen, wenn Sie einen Betriebsrat haben und dessen Zustimmung noch nicht vorliegt.)

Freundliche Grüße