Regeln für die Schreibweise von Namen in Geschäftsbriefen
- Schauen Sie lieber drei Mal hin, ob der Name korrekt geschrieben wurde.
- Nennen Sie in der Anschrift den Vor- und Zunamen des Empfängers. Das wirkt persönlicher. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Name richtig geschrieben ist, oder wenn Sie den Vornamen des Adressaten nicht wissen, rufen Sie im Sekretariat oder in der Zentrale des anzuschreibenden Unternehmens an.
- Führen Sie in der Adresse alle Titel mit auf.
- Wenn Sie in der Adresse einen Ansprechpartner nennen, sind Anreden wie "Sehr geehrte Damen und Herren" tabu.
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So bitte nicht:
Kreuzmann
Langestr.13
18059 Rostock
Die folgenden fünf Punkte sind an dieser Adresse falsch:
1. Die Adresse ist nicht bündig geschrieben. Warum steht "Kreuzmann" eingerückt? Das macht einen schlampigen Eindruck.
2. An wen geht der Brief: Herrn Kreuzmann, Frau Kreuzmann, Firma Kreuzmann? Schade - die Angaben wären einfach zu ergänzen gewesen, denn der Empfänger ist dem Versender persönlich bekannt.
3. Die einzig richtige Schreibweise für die Straße ist "Lange Straße".
4. Es folgt keine Leerzeile mehr nach der Straße.
5. Ein Leerzeichen vor der Hausnummer wäre auch noch schön gewesen.
Das gilt für Ihren eigenen Namen in Geschäftsbriefen
Gehen Sie auch sorgsam mit dem eigenen Namen in Geschäftsbriefen um. Ihr Name und der Ihrer Mitarbeiter sollten in jedem Brief immer vollständig, also mit Vor- und Zunamen, genannt werden.
Kürzen Sie den Vornamen nie ab, denn daraus ist nicht zu erkennen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Stillos!
So bitte nicht:
Mein Mitarbeiter, Herr Hubschmidt, wird sich bei Ihnen melden.
Besser so:
Mein Mitarbeiter, Klaus Hubschmidt, wird sich bei Ihnen melden.