Nun habe ich beim „googeln“ eine Vielzahl von Formulierungsmöglichkeiten gefunden, und bin verunsichert. Welche Klausel empfehlen Sie konkret?
Wie eine Versetzungsklausel aussehen muss
Die Antwort: Als Arbeitgeber müssen Sie flexibel sein. Dies gilt auch, wenn es um Versetzungen Ihrer Mitarbeiter geht. Große Flexibilität können Sie sich hier mit sogenannten Versetzungsklauseln schaffen. Die Verwendung einer solchen Klausel empfehle ich tatsächlich.
Aber: Nach Ansicht des BAG muss eine Versetzungsklausel sicherstellen, dass der betreffende Mitarbeiter ausschließlich einen mit seiner bisherigen Tätigkeit vergleichbaren Aufgabenbereich zugewiesen bekommt (BAG, 9.5.2006, 9 AZR 424/05). Sonst ist die Versetzungsklausel unwirksam. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher.
Musterformulierung für eine Versetzungsklausel
"Der Arbeitnehmer wird als ... eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch andere, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen. Dieser Vorbehalt wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Arbeitnehmer längere Zeit nur mit bestimmten Aufgaben beschäftigt ist. Der Arbeitgeber behält sich zudem vor, den Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen, soweit dies dem Arbeitnehmer unter Abwägung der betrieblichen Notwendigkeiten und der persönlichen Belange zuzumuten ist."